Hunde demonstrieren mit

Trotz Mitnahmeverbot dürfen Hunde bei einer geplanten Demonstration gegen das Verbot von Hunden auf dem Uferweg des Schlachtensees mitdemonstrieren.

So hat das Verwaltungsgericht Berlin in dem hier vorliegenden Fall durch Eilbeschluss entschieden. Der Antragsteller beabsichtigt, im Rahmen eines Aufzuges mit ungefähr 30 Personen und mitgeführten Hunden, den Schlachtensee auf dem Uferweg einmal zu umrunden, um gegen das seit Mai 2015 vom Bezirksamt Zehlendorf-Steglitz ausgeschilderte Mitnahmeverbot zu protestieren. Der Polizeipräsident in Berlin untersagte dem Antragsteller daraufhin sofort vollziehbar, den Uferweg im Rahmen des Aufzuges zu nutzen. Dagegen hat sich der Antragsteller gewehrt.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin könne die Rechtmäßigkeit des Mitnahmeverbots angesichts der Kürze der Zeit und vor dem Hintergrund des noch bestehenden tatsächlichen Aufklärungsbedarfs in der Sache nicht abschließend geprüft werden. Eine daher nur mögliche Abwägung des Versammlungsrechts des Antragstellers mit den öffentlichen Interessen am Verbot gehe zu dessen Gunsten aus. Denn etwaigen Gefahren durch die mitgeführten Hunde könne dadurch begegnet werden, dass diese ständig anzuleinen seien und deren Kot mit Hundekotbeuteln ordnungsgemäß entsorgt werde.

Darüber hinausgehende Belästigungen durch Hunde seien unwahrscheinlich und müssten ansonsten wegen der zeitlichen Kürze der möglichen Beeinträchtigung hingenommen werden.

Aus diesen Gründen räumte das Verwaltungsgericht in diesem Fall dem Versammlungsrecht den Vorrang ein.

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 10. August 2015 – VG 1 L 257.15