Gnadenfrist für bissige Schäferhunde
Bissige Hunde dürfen von der zuständigen Ordnungsbehörde beschlagnahmt und eingezogen, nicht aber auch sofort eingeschläfert werden. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit den Eilantrag des Halters einer Schäferhündin gegen deren Beschlagnahme und Einziehung abgelehnt, die die Stadt Dornhan nach dem dritten Beißvorfall angeordnet hatte. Soweit die Stadt darüber hinaus die sofortige …