Lama, Esel und Pony zurück an den Eigentümer ?
Die Wiedergestattung der Tierhaltung ist abzulehnen, wenn erhebliche Zweifel an einer künftigen beanstandungsfreien Tierhaltung bestehen.
Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Trier in dem hier vorliegenden Fall eine Klage abgewiesen, mit der ein Tierhaltungsverbot aufgehoben werden sollte. In der Vergangenheit …
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