Rodeo? Nur ohne Sporen!
Rodeoveranstaltungen genießen in Deutschland keine tierschutzrechtliche Priviligierung als “Sportveranstaltung”. Bei ihnen ist daher sicherzustellen, dass den Tieren keine Schmerzen, Leiden oder Schäden jeglicher Art zugefügt werden. Bei den drei Rodeodisziplinen des Bullenreitens und des Wildpferdreitens mit und ohne Sattel muss der Einsatz der Tiere den Anforderungen des § 3 Nr. …