Treffen zwei Hunde aufeinander…
Verursacht ein Tier einen Schaden, haftet der Tierhalter. Diese gesetzliche Haftung greift auch dann, wenn den Tierhalter selbst an dem Schaden kein Verschulden trifft, jedenfalls dann, wenn es sich nicht um ein Nutztier handelt. Treffen zwei Tiere unterschiedlicher Halter aufeinander, bestimmt sich die Ersatzpflicht nach dem Umfang ihrer jeweiligen Verursachungsbeiträge. …