Der im Büro störende Hund
Einem Arbeitgeber steht es im Rahmen des Direktionsrechts zu, die Bedingungen, unter denen Arbeit zu leisten ist, festzulegen. Dazu zählt auch, ob und unter welchen Bedingungen ein Hund mit ins Büro gebracht werden darf. Sind sachliche Gründe für eine Änderung der bisherigen Praxis gegeben, liegt kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz …