Kampfhunde mit Wesenstest
Anordnungen zur Haltung von Hunden können nicht allein mit der Begründung erlassen werden, dass die Hunde in der Kampfhundeverordnung aufgeführt sind, wenn die Hunde den sog. Wesenstest bestanden haben. Mit dieser Begründung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dem Halter eines Rottweilers …
Weiterlesen…




