Vernachlässigte Pferde
Ein Pferdehalter muss für die behördlich angeordnete anderweitige Unterbringung seiner vernachlässigten Tiere zahlen.
In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Koblenz entschiedenen Fall hielt der Kläger bis zum Jahr 2007 Pferde auf einem Wiesengelände im Rhein-Hunsrück-Kreis. Bei einer Überprüfung der Pferdehaltung …
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