Sanitärarbeiten – und die Waschbären im Dach
Das Wiederanbringen der Holzverkleidung, die zur Behebung von Frostschäden an einer Wasserinstallation geöffnet werden musste, ist nicht Teil der Hauptleistungspflicht des Sanitärbetriebs.
In dem hier vom Landgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall war in einem Wohnhaus im Taunus im Winter …
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