Tierschutz endet nicht an der Landesgrenze
Holt ein Rheinland-Pfälzer einen “gefährlichen Hund” aus einem baden-württembergischen Tierheim, kann ihm dessen Haltung nicht mit der Begründung untersagt werden, das Tier stamme nicht aus einem Tierheim des Landes Rheinland-Pfalz. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt jetzt in einem Eilverfahren entschieden.…
Weiterlesen…




