Der Hundehandel und das Baurecht
Eine bauaufsichtliche Verfügung, mit der dem Mieter eines Anwesens im Rhein-Lahn-Kreis die Nutzung des Anwesens zum gewerblichen Hundehandel untersagt wird, ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Koblenz voraussichtlich rechtmäßig.
Der Mieter betreibt auf einem Grundstück im Rhein-Lahn-Kreis mit tierschutzrechtlicher Erlaubnis einen …
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