Pensionspferdehaltung zu Zuchtzwecken – und die Umsatzsteuer
Die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG auf Dienstleistungen eines Land- oder Forstwirts ist – entgegen Abschn. 24.3. Abs. 5 und Abs. 11 Satz 2 UStAE – nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil der Dienstleistungsempfänger kein Land- oder Forstwirt ist. …
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