Deutsche Doggen schauten über die Grundstücksmauer…
Ein Grundstückseigentümer muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt für die Kosten eines Polizeieinsatzes aufkommen, wenn seine aus dem Zwinger ausgebrochenen Hunde auf seinem Grundstück frei herumlaufen und aus Sicht der von Nachbarn herbeigerufenen Polizeibeamten eine Gefahr für die öffentliche …
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