Reitkennzeichen
Aufgrund der gesetzlichen Regelung in Nordrhein-Westfalen müssen Pferdehalter, die in der freien Landschaft oder im Wald reiten, ein beidseitig am Zaumzeug befestigtes Kennzeichen, das sogenannte Reitkennzeichen, führen. Die Pflicht zur Kennzeichnung gilt für jeden, der in der freien Landschaft oder im Walde, auf privaten Straßen oder Wegen reitet, aber auch …