Eingriff in eine Hundebeißerei
Ein Hundehalter, der in die Beißerei zweier Hunde eingreift, um ihr eigenes Tier zu schützen, dabei von dem fremden Hund gebissen und verletzt wurde, muss sich einen hohen Mitverschuldensanteil zurechnen lassen und kann von der Halterin des fremden Tieres nur anteiligen Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. In einem jetzt vom Oberlandesgericht …