Liebhaberei in der Pferdezucht
Steuerlich zu berücksichtigende Einkünfte im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes –EStG- sind nur gegeben, wenn der Steuerpflichtige mit der Tätigkeit beabsichtigt, auf Dauer einen Gewinn zu erzielen, also Gewinnerzielungsabsicht hat. Beim Fehlen einer …
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